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   BFH, 10.10.1994 - VI B 139/93   

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https://dejure.org/1994,27206
BFH, 10.10.1994 - VI B 139/93 (https://dejure.org/1994,27206)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1994 - VI B 139/93 (https://dejure.org/1994,27206)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - VI B 139/93 (https://dejure.org/1994,27206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 10.10.1994 - VI B 139/93
    Das schlüssige Vorbringen dieser Rüge -- im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ebenso wie im Revisionsverfahren -- erfordert, daß substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65).
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Das schlüssige Vorbringen dieser Rüge im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erfordert hier, dass substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1994 VI B 139/93, BFH/NV 1995, 326; BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; Gräber/Ruban, a.a.O., 5. Aufl., § 119 Rz. 14).
  • BFH, 28.06.2022 - II B 94/21

    Rechtliches Gehör: wiederholende Schriftsätze; Sachdienlichkeit der

    Betrifft sie nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer darzulegen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.10.1994 - VI B 139/93, BFH/NV 1995, 326, und in BFH/NV 2017, 1185, Rz 17, m.w.N.).
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